14. März 2021

Barrierefreies Bad: Was bedeutet das eigentlich und wie sieht’s mit einer Förderung aus?

Barrierefreies Bad: Was bedeutet das eigentlich und wie sieht’s mit einer Förderung aus?

Nicht alle Senioren sind in ihrer Beweglichkeit stark eingeschränkt und auf einen Rolllator oder Rollstuhl angewiesen. Deswegen muss eine seniorengerechte Wohnung nicht rollstuhl- oder rolllatorgerecht sein.

Was barrierefrei bedeutet, ist in der DIN 18040-2 für Wohnungsbau geregelt. Das fängt mit dem zur Verfügung stehenden Raum an: Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten wie Waschtisch, WC oder Dusche benötigen 120 x 120 cm. Rollstuhlgerecht ist sie aber erst ab 150 x 150 cm. Barrierefreie Waschgelegenheiten benötigen seitliche Stützhilfen und leicht bedienbare Armaturen, zum Beispiel Einhebel- oder sensorgesteuerte Armaturen. Damit sie als rollstuhlgerecht gelten, müssen sie auch unterfahrbar sein. Das Waschen im Sitzen kann auch für Senioren sehr angenehm sein, die auf keinen Rollstuhl angewiesen sind. Türen müssen, um als barrierefrei zu gelten, mindestens 80 cm breit – 90 cm sind es, wenn sie rollstuhlgerecht sein sollen. Und: Sie müssen nach außen zu öffnen sein. Auch am WC müssen Stützgriffe angebracht werden, die hochklappbar sein müssen. Optimal ist ein höhenverstellbares WC, vorgeschrieben ist laut Norm eine Höhe von 46 bis 48 cm. Für Dusche oder Wanne gilt: Der Bodenbelag muss rutschfest sein, ein bodengleicher Einstieg ist zwar nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll. Bei der barrierefreien Badewanne ist auch ein Lifter möglich.

Am Umbau zum barrierefreien Bad beteiligen sich die Pflege- und die Krankenkassen, Förderungen in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten sind über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich – wir beraten Sie gerne.