Autor: p580437

01. April 2021

Heizkessel: Ist Ihr Alter auch schon 30?

Heizkessel: Ist Ihr Alter auch schon 30?

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt eine Austauschpflicht für viele Öl- und Gasheizungen vor, die 30 Jahre und älter sind. Viele gelten als ineffizient, das ist teuer für Sie und für die Umwelt. Wer jetzt den Kessel tauscht, kann bis zu 45 % Zuschuss zur neuen Heizung erhalten. Das geht mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude, die Anfang 2021 an den Start gegangen ist.

Bevor Sie das Thema allerdings angehen, sollten Sie sich schon einmal mit der Frage beschäftigen, welche ökologischen und ökonomischen Aspekte Ihre Heizung erfüllen sollte. Zusammen mit Ihnen machen wir gerne eine Bestandsaufnahme und finden gemeinsam heraus, welche Heizung für welche Bedürfnisse am besten zu Ihnen passt.

14. März 2021

Barrierefreies Bad: Was bedeutet das eigentlich und wie sieht’s mit einer Förderung aus?

Barrierefreies Bad: Was bedeutet das eigentlich und wie sieht’s mit einer Förderung aus?

Nicht alle Senioren sind in ihrer Beweglichkeit stark eingeschränkt und auf einen Rolllator oder Rollstuhl angewiesen. Deswegen muss eine seniorengerechte Wohnung nicht rollstuhl- oder rolllatorgerecht sein.

Was barrierefrei bedeutet, ist in der DIN 18040-2 für Wohnungsbau geregelt. Das fängt mit dem zur Verfügung stehenden Raum an: Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten wie Waschtisch, WC oder Dusche benötigen 120 x 120 cm. Rollstuhlgerecht ist sie aber erst ab 150 x 150 cm. Barrierefreie Waschgelegenheiten benötigen seitliche Stützhilfen und leicht bedienbare Armaturen, zum Beispiel Einhebel- oder sensorgesteuerte Armaturen. Damit sie als rollstuhlgerecht gelten, müssen sie auch unterfahrbar sein. Das Waschen im Sitzen kann auch für Senioren sehr angenehm sein, die auf keinen Rollstuhl angewiesen sind. Türen müssen, um als barrierefrei zu gelten, mindestens 80 cm breit – 90 cm sind es, wenn sie rollstuhlgerecht sein sollen. Und: Sie müssen nach außen zu öffnen sein. Auch am WC müssen Stützgriffe angebracht werden, die hochklappbar sein müssen. Optimal ist ein höhenverstellbares WC, vorgeschrieben ist laut Norm eine Höhe von 46 bis 48 cm. Für Dusche oder Wanne gilt: Der Bodenbelag muss rutschfest sein, ein bodengleicher Einstieg ist zwar nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll. Bei der barrierefreien Badewanne ist auch ein Lifter möglich.

Am Umbau zum barrierefreien Bad beteiligen sich die Pflege- und die Krankenkassen, Förderungen in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten sind über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich – wir beraten Sie gerne.